Beschreibung
Die anfallenden Kosten für die Unterkunft vor Ort sowie die Verpflegungspauschalen werden dem Auftraggeber separat und nach tatsächlichem Aufwand (gegen Belegvorlage) in Rechnung gestellt. Alternativ kann die Abrechnung pauschal nach den aktuell gültigen steuerlichen Pauschalbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten erfolgen. Die Freigabe der Reise erfolgt vorab durch den Kunden.







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